Bava Metzia 190

Kapitel 190

א דכתיבא בהדיא קתני דאתיא מדרשא לא קתני
1 was ausdrücklich in der Tora geschrieben steht, nicht aber das, was durch eine Schriftauslegung gefolgert wird. —
ב ת"ש שאלה ושאל בעליה עמה שכרה ושכר בעליה עמה שאלה ושכר בעליה עמה שכרה ושאל בעליה עמה אף על פי שהבעלים עושין מלאכה במקום אחר ומתה פטור
2 Komm und höre: Wenn er sie entliehen und ihren Eigentümer mit entliehen hat, sie gemietet und ihren Eigentümer mit gemietet hat, sie entliehen und ihren Eigentümer mit gemietet hat, sie gemietet und ihren Eigentümer mit entliehen hat, so ist er, wenn sie verendet, ersatzfrei, selbst wenn der Eigentümer die Arbeitan einer anderen Stelle verrichtet.
ג סברוה הא מני ר' יהודה היא דאמר שוכר כשומר שכר דמי והא האי תנא קתני מילתא דאתיא מדרשא ואילו שומר חנם לא קתני
3 Sie glaubten, hier sei die Ansicht R. Jehudas vertreten, welcher sagt, der Mieter gleiche einem Lohnhüter; dieser Autor lehrt also auch das, was durch eine Schriftauslegung gefolgert wird, und vom unentgeltlichen Hüter lehrt er es nicht!? —
ד הא מני ר"מ היא דאמר שוכר כשומר חנם דמי ותנא שומר חנם והוא הדין לשומר שכר
4 Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, der Mieter gleiche einem unentgeltlichen Hüter; er lehrt dies also vom unentgeltlichen Hüter und dasselbe gilt auch vom Lohnhüter.
ה איבעית אימא כדמחליף רבה בר אבוה ותני שוכר כיצד משלם ר' מאיר אומר כשומר שכר ר' יהודה אומר כשומר חנם
5 Wenn du aber willst, sage ich: wie es Rabba b. Abuha umgekehrt lehrt: der Mieter ist ersatzpflichtig, wie R. Meír sagt, gleich einem Lohnhüter, und wie R. Jehuda sagt, gleich einem unentgeltlichen Hüter.
ו אמר רב המנונא לעולם הוא חייב עד שתהא פרה וחורש בה חמור ומחמר אחריה ועד שיהו בעלים משעת שאילה עד שעת שבורה ומתה אלמא קסבר בעליו עמו אכולה מילתא משמע
6 R. Hamnuna sagte: Erist immer ersatzpflichtig bis auf den Fall, wenn es eine Kuh ist und [der Eigentümer] mit ihr pflügt, oder es ein Esel ist und er ihn hinterher antreibt, und seit dem Leihen bis zum Brechen oder Verenden anwesend war. Er ist also der Ansicht, die Anwesenheit des Eigentümers ist während der ganzen Zeit erforderlich.
ז מתיב רבא שאלה ושאל בעליה עמה שכרה ושכר בעליה עמה שכרה ושאל בעליה עמה שאלה ושכר בעליה עמה אע"פ שהבעלים עושין מלאכה במקום אחר ומתה פטור מאי לאו במלאכה אחרת
7 Raba wandte ein: Wenn er sie entliehen und ihren Eigentümer mit entliehen hat, sie gemietet und ihren Eigentümer mit gemietet hat, sie gemietet und ihren Eigentümer mit entliehen hat, sie entliehen und ihren Eigentümer mit gemietet hat, so ist er, wenn sie verendet, ersatzfrei, selbst wenn der Eigentümer die Arbeit an einer anderen Stelle verrichtet. Doch wohl bei einer anderen Arbeit!? —
ח לא באותה מלאכה אלא מאי מקום אחר דקא מרפי ואזיל קמה
8 Nein, bei derselben Arbeit. — Was heißt demnach: an einer anderen Stelle? — Wenn ervorangeht und [die Erde] auflockert. —
ט והא מדסיפא על גבה הוי רישא במלאכה אחרת דקתני סיפא שאלה ואח"כ שאל בעליה שכרה ואח"כ שכר בעליה עמה אע"פ שהבעלים חורשין ע"ג ומתה חייב
9 Wenn aber der Schlußsatz von dem Falle spricht, wenn er sich neben ihrbefindet, so spricht ja wahrscheinlich der Anfangsatz von dem Falle, wenn er bei einer anderen Arbeit beschäftigt ist!? Im Schlußsatze lehrt er nämlich: Wenn er sie entliehen und nachher ihren Eigentümer entliehen hat, gemietet und nachher ihren Eigentümer gemietet hat, und sie verendet, so ist er ersatzpflichtig, selbst wenn der Eigentümer neben ihr pflügt!? —
י אמרי רישא וסיפא באותה מלאכה ורישא רבותא קמ"ל וסיפא רבותא קמ"ל רישא רבותא קמ"ל דאע"ג דלאו על גבה אלא באותה מלאכה כיון דהוו בעלים בשעת שאילה פטור וסיפא רבותא קמ"ל דאע"ג דעל גבה כיון דלא היו בעלים בשעת שאילה חייב
10 Ich will dir sagen, der Anfangsatz und der Schlußsatz sprechen beide von dem Falle, wenn er bei derselben Arbeit beschäftigt ist, und zwar hebt er im Anfangsatze etwas hervor und hebt im Schlußsatze etwas hervor. Im Anfangsatze hebt er hervor, daß er ersatzpflichtig sei, obgleich der Eigentümer sich nicht neben ihr befunden hat, sondern nur bei derselben Arbeit beschäftigt war, weil er beim Entleihen zugegen war; und im Schlußsatze hebt er hervor, daß er ersatzfrei sei, obgleich der Eigentümer sich neben ihr befunden hat, weil er beim Entleihen nicht zugegen war. —
יא האי מאי אי אמרת בשלמא רישא במלאכה אחרת וסיפא באותה מלאכה היינו רבותא
11 Was soll dies: allerdings ist dies eine Hervorhebung, wenn du sagst, der Anfangsatzspreche von einer anderen Arbeit und der Schlußsatzspreche von derselben Arbeit;
יב אלא אי אמרת רישא וסיפא באותה מלאכה מאי רבותא אידי ואידי באותה מלאכה הוי
12 wenn du aber sagst, der Anfangsatz und der Schlußsatz sprechen beide von derselben Arbeit, so ist dies ja keine Hervorhebung, in beiden war er ja bei derselben Arbeit beschäftigt!?
יג ועוד תניא ממשמע שנאמר (שמות כב, יד) אם בעליו עמו לא ישלם איני יודע שאם בעליו אין עמו שלם ישלם אלא מה ת"ל (שמות כב, יג) בעליו אין עמו לומר לך היה עמו בשעת שאילה אין צריך להיות עמו בשעת שבורה ומתה היה עמו בשעת שבורה ומתה צריך להיות עמו בשעת שאילה
13 Ferner wird gelehrt: Wenn es heißt:<i>wenn aber der Eigentümer zugegen war, so braucht er nichts zu bezahlen</i>, so weiß ich ja schon, daß, wenn der Eigentümer nicht zugegen war, er bezahlen müsse, wozu heißt es:<i>wenn der Eigentümer nicht zugegen war, so muß er es bezahlen</i>? Dies besagt, daß, wenn er beim Entleihen anwesend war, er beim Brechen oder Verenden nicht anwesend zu sein braucht, und wenn er beim Brechen oder Verenden anwesend war, er auch beim Entleihen anwesend seinmuß.
יד ותניא אידך ממשמע שנאמר בעליו אין עמו שלם ישלם איני יודע שאם בעליו עמו לא ישלם אלא מה ת"ל אם בעליו עמו לומר לך כיון שיצאה מרשות משאיל שעה אחת בבעלים ומתה פטור תיובתא דרב המנונא תיובתא
14 Ferner lehrt ein Anderes: Wenn es heißt: <i>wenn der Eigentümer nicht zugegen war, so maß er es bezahlen</i>, so weiß ich ja schon, daß, wenn der Eigentümer zugegen war, er nichts zu bezahlen brauche, wozu heißt es: <i>wenn aber der Eigentümer zugegen war</i>? Dies besagt, daß, wenn zur Zeit, als es aus dem Besitze des Entleihers kam, dieser nur eine Stunde anwesend war, und sie verendet, er ersatzfrei sei. Dies ist eine Widerlegung R. Hamnunas. Eine Widerlegung.
טו אביי סבר לה כר' יאשיה ומתרץ לקראי כר' יאשיה רבא סבר לה כר' יונתן ומתרץ לקראי כר' יונתן
15 Abajje ist der Ansicht R. Jošijasund legt die Schriftversenach R. Jošija aus; Raba ist der Ansicht R. Jonathans und legt die Schriftverse nach R. Jonathan aus.
טז אביי סבר לה כר' יאשיה ומתרץ לקראי כר' יאשיה בעליו אין עמו שלם ישלם טעמא דליתיה בתרוייהו הא איתיה בחדא וליתיה בחדא פטור
16 Abajje ist der Ansicht R. Jošijas und legt die Schriftverse nach R. Jošija aus: <i>Wenn der Eigentümer nicht zugegen war, so soll er es bezahlen</i>; also nur wenn er bei beidemnicht zugegen war, wenn er aber bei dem einen Akt zugegen war und beim anderen nicht, so ist er ersatzfrei.
יז והא כתיב אם בעליו עמו לא ישלם טעמא דאיתיה בתרוייהו הא אי איתיה בחדא וליתיה בחדא מחייב
17 Ferner heißt es: <i>wenn aber der Eigentümer zugegen war, so braucht er nichts zu bezahlen</i>; also nur wenn er bei beidem zugegen war, wenn er aber bei einem Akte zugegen war und beim anderen nicht, so ist er ersatzpflichtig?
יח לומר לך היה עמו בשעת שאילה אינו צריך להיות עמו בשעת שבורה ומתה היה עמו בשעת שבורה ומתה צריך להיות עמו בשעת שאילה
18 Dies besagt, daß, wenn er beim Entleihen zugegen war, er beim Brechen oder Verenden nicht zugegen zu sein braucht, und wenn er beim Brechen oder Verenden zugegen ist, er auch beim Entleihen zugegen gewesen sein muß.